1972 Vorsorge absichern
Der Weg zur PKSL
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1973Versicherung für verheiratete Frauen
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1974Weitere Investitionen in Immobilien
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1985Berufliches Vorsorgegesetz (BVG)
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19891. Totalrevision der Statuten
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199375 Jahre PKSL
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1994Statutenrevision von 1994
Versicherung für verheiratete Frauen
Verheiratete weibliche Angestellte der PKSL waren bis 1973 nicht versichert. In diesem Jahr ermöglichte eine Statutenrevision verheirateten Frauen in eine separate Spareinlegerkasse einzutreten. Erst mit der Statutenrevision von 1989 entfiel diese Sonderregelung, weibliche Angestellte wurden den männlichen Versicherten gleichgestellt.
Weitere Investitionen in Immobilien
Die PKSL investiert weiter in Immobilien, stellt einen Immobilienverwalter und ab 1985 einen Baufachmann an.
Der Immobilienanteil am Vermögen erreicht 1980 rund 62% der Gesamtanlagen.
Berufliches Vorsorgegesetz (BVG)
In der Bundesverfassung wird das 3-Säulen-Modell von 1972 durch das BVG verankert. Bestehende Pensionskassen müssen sich den gesetzlichen Normen anpassen.
1. Totalrevision der Statuten
Erstmals seit 1918 revidiert die PKSL ihre Statuten vollständig und passt sich dem BVG an.
75 Jahre PKSL
Die PKSL feiert ihr 75-jähriges Jubiläum.
Statutenrevision von 1994
Die Stadt beginnt die PKSL von der Einwohnergemeinde Luzern zu entflechten.