1995 Wohlstand bewahren
Der Weg zur PKSL
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1995FZG und WEFV
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1997Investitionen in Aktien
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19982. Totalrevision der Statuten
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1999Aufnahme in PKSL ohne Gesundheitsprüfung
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2000Statutenrevision von 2000
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2003Kantonalisierung gewerbliche Berufsschule
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20051. BVG-Revision
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2007Kantonalisierung städtische Mittelschulen
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2008Finanzkrise und Aktiencrash
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2010Fusion Littau mit der Stadt Luzern
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2012Strukturreform BVG
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2015Verselbständigung der städtischen Heime
FZG und WEFV
Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) und die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) vereinfachen den Pensionskassenwechsel und die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Investitionen in Aktien
Seit 1997 investiert die PKSL nun auch in Aktien.
2. Totalrevision der Statuten
Die PKSL ist neu eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und wechselt vom Leistungs- zum Beitragsprimat.
Aufnahme in PKSL ohne Gesundheitsprüfung
Die seit der Pensionskassengründung geltende ärztliche Gesundheitsprüfung für die Aufnahme in die PKSL wird abgeschafft.
Statutenrevision von 2000
Fusion der Pensionskasse der Bürgergemeinde mit der PKSL und Vollfinanzierung.
Vbl, ewl und weitere ehemalige städtische Betriebe verselbständigen sich.
Kantonalisierung gewerbliche Berufsschule
Die Versicherten wechseln zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).
1. BVG-Revision
In drei Etappen ist auf nationaler Ebene diese Revision in Kraft gesetzt worden, die Umsetzung dauerte von 2004 bis 2006. Die PKSL hat ihr Reglement erneut anzupassen.
Kantonalisierung städtische Mittelschulen
Die Versicherten wechseln zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).
Finanzkrise und Aktiencrash
Herausforderungen für die PKSL: Aktiencrash durch den Einbruch im amerikanischen Immobilienmarkt ausgelöst, anhaltend tiefe Zinsen und höhere Lebenserwartung.
Um Unterdeckung der Kasse zu beheben, muss die PKSL saniert werden.
Fusion Littau mit der Stadt Luzern
Die PKSL übernimmt die Versicherten der Gemeinde Littau.
Im selben Jahr wechseln die Versicherten der Stadtpolizei infolge Kantonalisierung zur Pensionskasse des Kantons Luzern (LUPK).
Strukturreform BVG
Die PKSL passt das Reglement an die neuen gesetzlichen Bestimmungen an. Das Parlament (Grosser Stadtrat) bestimmt neu das Finanzierungsreglement und die Pensionskommission das Leistungs- und Organisationsreglement.
Verselbständigung der städtischen Heime
Die Versicherten der ehemaligen städtischen Heime und Alterssiedlungen bleiben weiterhin bei der PKSL über die neue Viva Luzern AG versichert.
Die Versicherten der angeschlossenen Betriebe machen neu den überwiegenden Teil der Mitglieder aus.