Ersatzwahl einer Arbeitnehmendenvertretung in der PKOM
Alle 13 Mitglieder der Pensionskommission wurden im Jahr 2024 für die Amtsperiode 2025 – 2028 neu gewählt resp. in ihren Ämtern bestätigt. Bei der Arbeitnehmendenvertretung im Wahlkreis der angeschlossenen Betriebe*) ergibt sich nun im Frühling 2025 bereits eine Vakanz. Aus diesem Grund ordnet die Pensionskommission gemäss Art. 22 des Wahlreglements eine Ersatzwahl an. Der Wahltag wird auf die Versichertenversammlung vom 10. Juni 2025 gelegt.
*) Die angeschlossenen Betriebe sind:
Viva Luzern AG, Verkehrsbetriebe Luzern AG, ewl Holding und Tochtergesellschaften, Kaufmännischer Verband Luzern, real (recycling, entsorgung, abwasser luzern), Stiftung Luzerner Theater, Gesellschaft Altersheim Unterlöchli, Hallenbad AG Luzern, Renergia Zentralschweiz AG, Pensionskasse Stadt Luzern, Korporationsverwaltung Luzern, Regionales Eiszentrum AG, Tiefgarage Bahnhofplatz AG, Sportanlagen Würzenbach AG, ZSO Pilatus, Seniorenuniversität, Bootshafen AG, Verein City-Management Luzern
Wichtiger Hinweis für die Nomination der Arbeitnehmendenvertretung
Pro angeschlossenen Betrieb kann gemäss Art. 21 des Wahlreglements maximal eine AN-Vertretung gewählt werden. Da seitens der VBL sowie der EWL bereits eine AN-Vertretung in der PKOM vorhanden ist und können keine Wahlvorschläge dieser beiden Betriebe berücksichtigt werden.
Wahlvoraussetzungen für eine Kandidatur (Art. 13 Wahlreglement)
Wählbar als Arbeitnehmendenvertretung sind Personen, die handlungsfähig sind und die Vorschriften über die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen gemäss Art. 51b BVG erfüllen. Zudem müssen sie das Anforderungsprofil gemäss Anhang im Wahlreglement erfüllen. Die Prüfung der Kandidaturen erfolgt durch den Führungsausschuss der Pensionskommission unter der Leitung des Präsidenten.
Wahlvorgehen und Zeitplan
Wahlvorgehen |
Zeitplan / Fristen |
Zuständigkeit |
Eingabefrist der Kandidaturen mit vollständigem Dossier gemäss Formular «Kandidatur als PKOM-Mitglied inkl. Selbstdeklaration» |
14. März 2025 |
Kandidat/innen |
Prüfung der Wahlvorschläge |
März/April 2025 |
Führungsausschuss PKOM |
Veröffentlichung der Nominationsliste auf der Webseite www.pksl.ch |
spätestens 20.05.2025 |
Führungsausschuss PKOM |
Wahl der Arbeitnehmendenvertretung |
10.06.2025
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Aktive Versicherte der PKSL aus dem Wahlkreis der angeschlossenen Betriebe |
Bekanntgabe der gewählten AN-Vertretung |
Ende Juni 2025 |
PKOM |
Weitere Informationen und Unterlagen für den Download / Einreichungsfrist
Weitere Informationen zum Wahlprozedere und zu den Wahlvoraussetzungen finden Sie im Informationsschreiben an die Arbeitnehmenden sowie im Wahlreglement der PKSL.
Die Wahlvorschläge können mit dem Formular „Kandidatur als PKOM-Mitglied inkl. Selbstdeklaration“ an den Führungsausschuss PKOM bis zum 14. März 2025 eingereicht werden. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch an die E-Mail-Adresse von yolanda.wespi@pksl.ch.