Anlagestrategie und Vermögensstruktur
Bestimmung der Anlagestrategie und Vermögensstruktur
Die Anlagestrategie wird normalerweise jährlich im Rahmen der Strategiedefinition für das nächste Jahr überprüft und angepasst. Die Erarbeitung erfolgt durch den Leiter Vermögensanlagen in Abstimmung mit dem Anlageausschuss. Letztinstanzlich entscheidet die Pensionskommission über die jeweils gültige Anlagestrategie. Die Pensionskommission hat stets die Möglichkeit, die Anlagestrategie unterjährig anzupassen, sofern es die Umstände erfordern.
Ungefähr alle 3 bis 5 Jahre wird unter Beizug von externen Experten eine Asset-Liability-Studie durchgeführt. Dabei wird die Anlagestrategie einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Die letzte Studie wurde im November 2020 verfasst.
Je nach Positionierung und Marktentwicklung weichen die Vermögensanteile pro Anlagekategorie unterjährig von der Strategie ab, bewegen sich jedoch innerhalb der Bandbreiten. Der Anlageausschuss überprüft die taktische Positionierung regelmässig und entscheidet über allfällige Anpassungen und Rebalancings.
Aktuelle Anlagestrategie
Aktuelle Vermögensstruktur
Quelle: UBS Investment Reporting, PKSL
Historische Entwicklung der Vermögensstruktur
Quelle: UBS Investment Reporting