Übersicht Vorsorge
Arbeitgeberinnen sind die Stadt Luzern und weitere der PKSL angeschlossene Arbeitgeberinnen. Natürliche oder juristische Personen, die öffentliche Aufgaben erfüllen können ihr Personal mittels Anschlussvertrag bei der PKSL versichern. Neben dem Standardplan stehen den Arbeitgeberinnen zwei weitere Vorsorgepläne mit reduzierten Beiträgen zur Verfügung.
Versichert ist das Personal der Stadt Luzern und der angeschlossenen Arbeitgeberinnen, das der obligatorischen Versicherungspflicht nach dem Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) untersteht.