Versicherungsmodell
Der Sparprozess für die Bildung des Altersguthabens erfolgt nach dem Modell des Beitragsprimats. Das von den Versicherten während dem Arbeitsleben angesparte Kapital setzt sich dabei aus den einbezahlten Sparbeiträgen und eventuell zusätzlichen Einlagen zusammen und wird bis zur Pensionierung jährlich verzinst. Zum Zeitpunkt der Alterspensionierung wird das Altersguthaben in der Regel mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt oder kann in Form eines ganzen oder teilweisen Kapitalbezugs bezogen werden.
System | Beitragsprimat |
Finanzierung | Kapitaldeckungsverfahren |
Beitragsverhältnis | 62 % Arbeitgeber, 38 % Arbeitnehmer |
Versicherungspflicht |
18-24 Risikoversicherung 66-68 Altersversicherung* *sofern die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 1 Vorsorgereglement gegeben sind. Bei angeschlossenen Arbeitgeberinnen gemäss Bedingungen im Anschlussvertrag |
Mindestlohn (Jahr) | CHF 22 050 |
Koordinationsabzug (Jahr) | CHF 18 375 (anteilsmässiger Abzug bei Teilzeitpensum) |
Versicherte Besoldung |
AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug, mindestens 3/4 des AHV-Lohnes |
Ordentliches Rentenalter | 65 für Männer und Frauen |
Flexibles Rentenalter | 58-70 für Männer und Frauen |
Freiw. Weiterversicherung |
58-65 Alters- und Risikoversicherung oder 58-65 Risikoversicherung (sofern die Voraussetzungen nach Art. 8 Vorsorgereglement gegeben sind) |
Leistungsziel (Standardplan) |
Altersrente ca. 51 % der versicherten Besoldung im Alter 65 (modellmässig) |
Verzinsung Altersguthaben | 2.00 % |